Mitgliedschaft

Das über 60 Jahre alte Bad zu erhalten und zu betreiben ist unsere Hauptaufgabe. ProWaldfreibad ist deshalb auf Unterstützung angewiesen: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind willkommen, besonders freuen wir uns aber über viele helfende Hände.

Rund um das Jahr fallen immer wieder Arbeiten an, die unser Aufsichtspersonal nicht erledigen darf, weil an die Wasseraufsicht strenge Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden, die der Sicherheit jedes einzelnen Badegastes dienen.

Diese Arbeiten führen wir - die Mitglieder des Vereins - dann gemeinsam in unserer Freizeit aus: Die Beckengrundreinigung, die Pflege der Grünanlagen, Renovierungsarbeiten an den Gebäuden usw.

Der Löwenanteil an diesen Arbeiten ist im Frühjahr und im Herbst zu leisten, so dass auch unsere Helfer den Sommer im Bad unbeschwert genießen können.

Neue Gebühren, wie sie auf der Außerordentlichen Jahresversammlung beschlossen wurden!

Einzelmitgliedschaft Erwachsene

Preis: 75,00€

Mitarbeit mehr als 5 Std: 60,00€

Mitarbeit mehr als 10 Std: 45,00€

Mitarbeit mehr als 15 Std: 30,00€

Mitarbeit mehr als 20 Std: 0,00€

Einzelmitgliedschaft Kinder

Preis: 45,00€

Mitarbeit mehr als 5 Std: 35,00€

Mitarbeit mehr als 10 Std: 25,00€

Mitarbeit mehr als 15 Std: 15,00€

Mitarbeit mehr als 20 Std: 0,00€

Familienmitgliedschaft

Preis: 120,00€

Mitarbeit mehr als 10 Std: 90,00€

Mitarbeit mehr als 20 Std: 60,00€

Mitarbeit mehr als 30 Std: 30,00€

Mitarbeit mehr als 40 Std: 0,00€

Diese Gebührenordnung wurde bei 48 Ja-Stimmen und einer Enthaltung auf der Außerordentlichen Versammlung am 18.4.23 beschlossen.

Vereinsmitglieder, die auf den kostenlosen Zutritt des Schwimmbades verzichten, haben sich rechtzeitig schriftlich vor Beitragslauf an den Vorstand zu wenden, um in eine Fördermitgliedschaft gewandelt zu werden.
Die Fördermitgliedschaft wird mit 45,00 € für Einzelmitgliedschaft erhoben. Analog ist eine Familien-Fördermitgliedschaft für 81,00 € möglich.
Es besteht keine Möglichkeit unterjährig von einer Fördermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft zu wechseln.
Es ist spätestens eine schriftliche Meldung an den Vorstand bis zum 01.03. des Geschäftsjahres zu entrichten (Für 2023 gilt: 10.05.2023)

Diese Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft wurde mit 48 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen, 4 Nein-Stimmen auf der Außerordentlichen Versammlung am 18.4.23 beschlossen.